Verkehrsrecht Schweiz – wichtiger Hinweis

Fahren unter Medikamenteneinfluss

Das Führen eines Motorfahrzeuges mit vorgängigem Alkohol- und Drogenkonsum ist grundsätzlich verboten oder nur in sehr engen Grenzen erlaubt. Die Grenzwert sind dabei klar festgeschrieben: Ein Blutalkoholwert von 0,5 Promille und Nulltoleranz für illegale Drogen. Die entstehenden Gefahren bzw. auftretenden Problematiken sind hinlänglich bekannt; die resultierenden Massnahmen ebenso.

Wie aber ist die Situation bei der Einnahme von Medikamenten? Welchen Einfluss haben Medikamente auf den Gesundheitszustand, die Reaktionsfähigkeit, die Aufmerksamkeit oder die Wachheit der Betroffenen? Und was sind die Auswirkungen, falls in diesem Zustand ein Unfall passiert? Nicht selten beinhalten Medikamente Stoffe, welche schläfrig und unkonzentriert machen. Auch Mittel gegen Fieber, Schmerzen oder Allergien können dazu führen, dass die Fahrfähigkeit abnimmt. An diesem Punkt setzt die Praxis ein: Für Medikamente gibt es keinen festgeschriebenen Grenzwert, jedoch darf ein Medikament keinen (negativen) Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben.

 

Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) schreibt in Art. 31 vor, dass jemand nicht fahren darf und als fahrunfähig gilt, wenn er oder sie nicht über die erforderlichen körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeiten verfügt. Somit muss jeder Verkehrsteilnehmer stets seinen Verkehrspflichten nachkommen und sein Fahrzeug jederzeit beherrschen können. Die Ursache für ein allfälliges Nichtbeherrschen spielt insofern keine Rolle. Eine schwere Widerhandlung gegen das SVG wird gemäss Art. 16c Abs. 1 lit. c mit mindestens drei Monate Führerausweisentzug und einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.

Viele Personen nehmen in der heutigen Zeit Medikamente zu sich, bzw. müssen Medikamente zu sich nehmen. Aufgrund dessen kann auch kein Grenzwert festgelegt werden, da gewisse Personen nur dank der Einnahme von Medikamenten fahrfähig sind. Leider gibt es Menschen, die Medikamenten-Missbrauch betreiben. Dies beeinflusst die Fahrfähigkeit genau so, wie auch die Einnahme verschiedener Medikamente, da sich Kombinationswirkungen ergeben können. Auch scheint leider die Anzahl an Personen anzusteigen, die täglich eine gewisse Art Medikamente nehmen, so z.B. Stress, Schmerzen etc. medikamentös behandeln. Wie viele davon auf ihr Auto verzichten, ist jedoch nicht bekannt. Weiter fehlt in der Schweiz eine Kennzeichnung auf Medikamenten, dass deren Einnahme, die Fahrfähigkeit einschränken bzw. beeinträchtigen kann. Beispielsweise die Webseite mymedi.ch und die Smartphone-App Mymedi Risk bieten eine Risikoanalyse von Medikamenten im Strassenverkehr an und versuchen so, etwas Licht ins Dunkle zu bringen.

Es liegt also Vieles in der Selbstverantwortung der Betroffenen bzw. in der Verantwortung der behandelnden Ärzte – die sie heute bereits wertvoll wahrnehmen -, Betroffene über die Problematik und die Gefahren aufzuklären.

(www.verkehrs-recht.ch)

Link: Artikel Verkehrsrecht Schweiz

www.bfu.ch/de/sicherheitstipps/medikamente-am-steuer