Medikamenten Sparmassnahmen – quo vadis

Medikamentenpreise: grosszügige Geschenke an Pharma

 

Medienmitteilung vom Schweizerischen Konsumentenschutz (SKS)

Die heute vom Bundesrat und vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) bekanntgegebenen Neuerungen bei der Medikamenten-Preisfestsetzung zeichnen ein düsteres Bild für die Prämienzahlenden: Die Gewinnerin ist weiterhin die Pharmaindustrie, die mit den Neuerungen mehrheitlich besser fahren wird. Die überfälligen Preissenkungen bei den Medikamenten werden damit weiter auf die lange Bank geschoben. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bedauert, dass die Chance für tiefere Preise vertan wurde. Die Prämienzahlenden werden die pharmafreundlichen Regelungen, welche Hunderte von Millionen ausmachen, weiterhin berappen müssen.

 

Nach diversen, jahrelangen Verhandlungsrunden und geprüften Vorschlägen wurden heute vom Bundesrat und vom EDI die getroffenen Änderungen bekanntgegeben. Bei den Neuerungen gibt es vorwiegend eine Gewinnerin: die Pharmaindustrie. Dies ist unverständlich, da keine Wirtschaftsbranche dermassen floriert und auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten konstant hohe Gewinne ausweist. Auch zukünftig wird sie vom Staat mit grosszügigen Geschenken bedacht. Die Leidtragenden sind die Prämienzahlenden. Sie berappen dies: Mehrere hundert Millionen Franken und damit mehrere Prämienprozente hätten eingespart werden können.

Was vermeintlich gut tönt, geht bei genauer Betrachtung schlussendlich doch zu Lasten der Prämienzahlenden:

  • Weiterhin werden die Preise nur alle drei Jahre einer Preisüberprüfung Zudem soll bei dieser Preisüberprüfung zukünftig der alte Preis zu einem Drittel miteinberechnet werden. Die umstrittene Toleranzmarge wird zwar abgeschafft. Doch die neue Regelung wird im Vergleich zur heutigen Berechnungsart in den allermeisten Fällen zu geringeren Preissenkungen führen.
  • Bei einer jährlichen Überprüfung könnten Kursschwankungen zudem schneller berücksichtigt werden. Da diese jährliche Preiskontrolle nicht eingeführt wird, ist es unverständlich, dass bei der ausserordentlichen Situation seit Januar 2015 keine spezielle Regelung zur Senkung des überhöhten Wechselkurses von über 1.20 umgesetzt wird! Die Schweizer Pharmaindustrie erzielt ihren Umsatz mehrheitlich im Ausland. Deshalb leidet sie im Unterschied zu anderen Branchen kaum unter dem Entscheid der Nationalbank. Unter diesem Aspekt ist es skandalös, dass ein einzelner Wirtschaftszweig vom Staat dermassen bevorzugt wird.
  • Das Verhältnis von Auslandpreisvergleich (APV) und therapeutischem Quervergleich (TQV) wird neuerdings klar geregelt. Diese neue Regelung garantiert jedoch nicht, dass das gesetzlich vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprinzip eingehalten wird: Nach Gesetz müsste immer derjenige Vergleich ausschlaggebend sein, der den tieferen, also wirtschaftlicheren Preis ergibt.
  • Künftig werden zwar mehr Länder in den APV einbezogen und dabei die in den Vergleichsländern verbindlichen Rabatte berücksichtigt. Um einen realistischen Vergleich zu ermöglichen, müssten jedoch Länder wie Italien, Spanien und Norwegen einbezogen werden.
  • Der sogenannte Innovationszuschlag – ein über Krankenkassenprämien finanziertes Geschenk an die Pharmaindustrie – bleibt weiterhin bestehen. Es ist einzigartig, dass eine Wirtschaftsbranche gesetzlich dreifach belohnt wird: Kassenpflicht, Patentschutz und zusätzlich Innovationszuschlag!
  • Bei Entscheidungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und entsprechenden Rekursen soll künftig mehr Transparenz Damit die Interessen der Patienten und Prämienzahlenden wirkungsvoll vertreten werden können, muss jedoch den Patienten- und Konsumentenschutz-Organisationen sowie den Krankenversicherungen ein Antrags- und Rekursrecht für Entscheide des BAG gewährt werden.

Die SKS bedauert ausserordentlich, dass wichtige Neuerungen, die zu einer nachhaltigen Senkung der Medikamentenpreise geführt hätten, nicht berücksichtigt wurden. Wie gross die Einsparungen mit dem vorgesehenen Referenzpreissystem für Generika sein werden, wird sich weisen. Die dafür nötigen Änderungen werden dem Bundesrat bis Ende Jahr vorgelegt – auf Preissenkungen müssen sich die Prämienzahlenden also noch gedulden.
 

Besten Dank

(Stiftung für Konsumentenschutz)

Link: Artikel Konsumentenschutz