Als Patient haben Sie auch Rechte…
Als Patient haben Sie auch Rechte…
Aus dem Patienten-Schutz Alltag: die SPO berichtet…
Erst SPO Intervention bringt Entschädigung nach Fehlbehandlung !
Viktor Obrist musste sich einer komplizierten Herzoperation unterziehen. Wegen eines schweren Überwachungsfehlers musste einige Tage später sein linkes Bein amputiert werden. Der beigezogene Gutachter konnte jedoch keinen Behandlungsfehler feststellen – kein Wunder, sein Fachgebiet war ein anderes. Die SPO Patientenschutz veranlasste ein zweites, objektives Gutachten und schaltete ihren Anwalt ein. Erst auf diesem Umweg kam Herr Obrist doch noch zu seinem Recht – in Form einer sechsstelligen Versicherungssumme. Solche Fälle sind leider nichts Aussergewöhnliches – umso wichtiger ist es, in der Not auf kompetenten und engagierten Beistand zurückgreifen zu können.
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