BAG Definition zum differenzierten Selbstbehalt !

BAG Definition zum differenzierten Selbstbehalt !

Der Selbstbehalt, den eine versicherte Person beim Bezug eines Arzneimittels bezahlen muss, beträgt grundsätzlich 10 Prozent. Bis anhin galt für ein Originalpräparat ein Selbstbehalt von 20 Prozent, wenn in der Spezialitätenliste (SL) Generika aufgeführt waren, deren Höchstpreise mindestens 20 Prozent tiefer waren als der Höchstpreis des entsprechenden Originalpräparates (altArt. 38a Abs. 1 Bst. a1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31)).

Das Eidgenössische Departement des Innern hat am 2. Februar 2011 entschieden, Artikel 38a KLV dahingehend abzuändern, dass neu ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für ein Arzneimittel dann gilt, wenn es auf Basis Höchstpreis den Durchschnitt des günstigsten Drittels aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL um mindestens 20 Prozent übersteigt (Art. 38a Abs. 1 KLV). Demnach sind vom differenzierten Selbstbehalt sowohl Originalpräparate, Co-Marketing- Präparate als auch Generika betroffen. Die abgeänderte Bestimmung ist am 1. März 2011 in Kraft getreten.

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Liebt ihr nicht auch dieses Beamten-Deutsch?

Wir sollten mal versuchen, das zu übersetzen. Normalerweise zahlt man in der Schweiz (nach erreichen der Franchise) 10% des Preises eines Medikamentes selbst – den Selbstbehalt, den Rest übernimmt die Krankenkasse. (Zitat aus dem Blog von www.pharmama.ch

Die Ausnahme waren bisher Originalpräparate, bei denen es Generika gibt und wo die Preisdifferenz Original zum teuerstem Generikum mehr als 20% beträgt – dann musste man 20% Selbstbehalt zahlen.

Das war als Anreiz gedacht, damit mehr Leute auf Generika umsteigen. Das hat auch gut funktioniert, jetzt wird die Regel einfach verschärft.

Neu wird nicht nur das teuerste Generikum angeschaut, sondern das günstigste Drittel der Generika – respektive deren Durchschnittspreis. Beträgt die Preisdifferenz zum Durchschnittspreis mehr als 20%, ist wieder der Selbstbehalt 20%. Aber: Diese Preisdifferenz – da kann jetzt ausser dem Originalmedikament auch plötzlich ein anderes, teureres Generikum oder Co-Marketingprodukt einen 20% Selbstbehalt bekommen.

Aha …..solche Gesetzesänderungen sind nett, aber das den Leuten, die das betrifft zu erklären …. warum macht das nicht auch der Gesetzgeber???

Hände hoch: Wer von Euch hat schon von dieser neuen Regelung gehört ? Offiziell nicht einmal die Dachverbände unserer Gesundheitsorganisationen…. dafür aber die gesamte Pharmaindustrie

Dazu kommen (erfreulicherweise) wieder eine ganze Menge Preisreduktionen per 1. Juli – die pharmazeutischen Unternehmen und Generikahersteller haben mit Preissenkungen reagiert, um zu vermeiden, dass ihre Produkte vom höheren Selbstbehalt betroffen sind.
Leider bedeutet das auch so viele Änderungen, dass unsere Computer-und Datenbanksysteme noch nicht alle Medikamente, wo die neue 20% Regel greift, anzeigt. Ausser auf der neutralen, unabhängigen und den User kostenlosen Informatiionsplattform mymedi.ch und ab Spätherbst 2011 auf www.mymigel.ch zum Preisvergleich bei den medizinischen Hilfsmitteln und Geräten !

Man sieht, dies ist nicht nur“mymedi`s” Meinung sondern auch die, vieler Patienten in unserer Bevölkerung !

Darum arbeiten wir gerne daran, auch zusammen mit Ihnen und allen involvierten Gesundheitsinstitutionen!

Ihr “mymedi” Team