NZZ Artikel über Medis am Steuer

ein brisantes Thema in der NZZ zum Thema – Medikamente im Strassenverkehr – 

Wer informiert mich darüber, ob ich nach Einnahme meiner Medikamente Auto fahren darf?
Was passiert, wenn ich unter Arzneimitteleinfluss am Steuer sitze und einen Unfall verursache?

Der Führer muss das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nachkommen kann. Wer nicht über die erforderliche körperliche und geistige Leistungsfähigkeit verfügt, gilt während dieser Zeit als fahrunfähig und darf kein Fahrzeug führen (Art. 31 SVG). Wer wegen Arzneimitteleinfluss fahrunfähig ist und in diesem Zustand ein Motorfahrzeug führt, begeht eine schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften (Art. 16c Abs. 1 lit. c SVG), wofür der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen (Art. 16c Abs. 2 lit. a SVG) und eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe ausgesprochen (Art. 91 Abs. 2 lit. b SVG) wird. Und so können sich denn auch zahlreiche Arzneimittel negativ auf die Fahrtüchtigkeit auswirken, darunter nicht nur Medikamente wie Schlaf- oder Beruhigungsmittel, sondern auch rezeptfreie Schmerz-, Grippe-, Fieberoder Allergiemittel. Im Unterschied zur EU gibt es in der Schweiz keine Kennzeichnung von Medikamentenpackungen mit Piktogrammen, die darauf aufmerksam machen, wie stark ein Medikament die Fahrfähigkeit beeinträchtigt. Ausser durch den Rat eines Arztes oder Apothekers und die Packungsbeilage kann das Risiko von Medikamenten im Strassenverkehr neu aber mittels der laufend aktualisierten Internetseite mymedi.ch (oder der App «Mymedi Risk») abgeschätzt werden (siehe Warnhinweise), welche auf den offiziellen Publikationen von Swissmedic und dem Bundesamt für Gesundheit sowie den zugelassenen Medikamenteninformationen beruht.

Antworten zu juristischen Fragen rund um die Mobilität gibt an dieser Stelle gibt jeweils der Rechtsexperte Stefan Burri vom Touring Club Schweiz (TCS). Er ist Anwalt und Direktor der Assista Rechtsschutz AG.

Quelle: Neue Zürcher Zeitung, Donnerstag 20. März 2014