Medikamentenpreise: Offener Brief an Interpharma und vips

Bern, 29. Mai 2013

Medikamentenpreise: Offener Brief an Interpharma und vips

Offener Brief: Rekurse gegen Preissenkungen müssen zurückgezogen werden!

Die Stiftung für Konsumentenschutz
(SKS) wendet sich in einem offenen Brief an Interpharma und vips und fordert, dass die hängigen Rekurse umgehend zurückgezogen werden. Interpharma und vips  hatten zugesichert, dass die Rekurse gegen Preissenkungen bei Medikamenten  zurückgezogen würden, wenn der  Preisfestsetzungsmechanismus zu Gunsten der  Pharmaindustrie angepasst wird. Die entsprechenden Änderungen seitens des  zuständigen Departements EDI treten am 1. Juni 2013 in Kraft, doch die  Pharmaindustrie hat immer noch nicht reagiert.

Am 12. April 2013
haben das Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) gemeinsam mit den Pharmaverbänden Interpharma und vips eine Einigung im Bereich der Medikamentenpreise von 2013 bis 2015 verkündet. Damit die Pharmaunternehmen Rekurse gegen bereits verfügte Preissenkungen zurückziehen, ist ihnen das EDI stark entgegengekommen. Es hat versprochen, die Dauer des Zulassungsverfahrens für neue Medikamente zu kürzen und bei Indikationserweiterungen das sogenannte Prävalenzmodell einzuführen. Beides kommt der Pharmaindustrie ausserordentlich entgegen. Das EDI, beziehungsweise der Bundesrat, hat seinen Teil der Vereinbarung mittels einer am 8. Mai verabschiedeten Verordnungsänderung erfüllt. Die neuen Regeln treten in wenigen Tagen, am 1. Juni 2013, in Kraft.

Aus unerklärlichen Gründen machten die betroffenen Unternehmen – gemäss Medienberichten mindestens Roche, Novartis und Sanofi – bisher keine Anstalten, ihren Teil der Vereinbarung umzusetzen. Laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurden bis gestern Nachmittag keine Rekurse zurückgezogen. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) ist empört über dieses Vorgehen. Diese Verzögerungstaktik ist ungerechtfertigt und stossend. Die SKS wendet sich deshalb in einem offenen Brief an Interpharma und vips, welche diesen Deal mit dem EDI ausgehandelt haben. Sie fordert, dass sämtliche Rekurse bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln am 1. Juni 2013 zurückgezogen werden.

Weiter fordert die SKS, dass im Rahmen der neuen Regelung
folgende Punkte umgesetzt werden:

  • Mehrumsätze, die aufgrund der Rekurse erzielt wurden, sind an die gemeinsame Einrichtung gemäss Art. 18 KVG zu überweisen und transparent auszuweisen.
  • Nach der geplanten Pilotphase von zwei Jahren müssen die Auswirkung der neuen Regelung unvoreingenommen überprüft und die Regeln allenfalls angepasst werden.
  • Führt eine Indikationserweiterung nach dem Prävalenzmodell aufgrund einer Fehleinschätzung der Mengenausweitung zu Mehreinnahmen, sind diese ausnahmslos an die gemeinsame Einrichtung gemäss Art. 18 KVG zu überweisen. Diese Rückzahlungen sind transparent und einsehbar
    auszugestalten.
  • Die Verkürzung der Verfahrensdauer darf nicht dazu führen, dass Gesuche für Medikamente weniger genau geprüft werden.

Link zum offenen Brief an Interpharma und vips

Weitere Informationen:
Sara Stalder,
Geschäftsleiterin: 031 370 24 20; 078 710 27 13

Stiftung für
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