Migel-Liste

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Definition
Mittel und Gegenstände, die der Behandlung oder der Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen dienen. Sie werden von der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) bezahlt.
Sie müssen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein.

Vergütung durch die Krankenversicherung
Die MiGel legt pro Produkt einen Höchstvergütungsbetrag (HVB) fest. Falls der Preis des Produkts den HVB übersteigt, muss der Versicherte den Restbetrag selbst bezahlen.

Struktur und Eigenschaften
Die MiGeL ist in Produktegruppen gegliedert, z.B. Absauggeräte, Gehilfen oder Inhalations- und Atemhilfen.

Produktenummern
Jedem Produkt ist eine Produktenummer zugeordnet. Die Produktenummern geben Auskunft über die Zugehörigkeit zur Produktegruppe und über die Frage, ob es sich um ein Produkt zur Mieter oder zum Kauf handelt (Endziffer 1 = Kauf, 2 = Miete oder 3 = beides).

Limitation
Die Produkte können grundsätzlich bezüglich der medizinischen Indikation, der Menge und Dauer der Verwendung limitiert werden. Ein mit einer Limitation versehenes Produkt ist mit einem “L” hinter der Positionsnummer gekennzeichnet.

Beispiele

  • Pumpen
  • Gehhilfen
  • Messgerät
  • Blutzucker-Teststreifen
  • Bandagen