Schengen: Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten…..

Schengen: Reisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten…..

Ab dem 12. Dezember können betäubungsmittelhaltige Medikamente in alle Länder des Schengenraums mitgenommen werden. Reisende müssen sich allerdings eine offizille Bescheinigung ausstellen lassen.

Diese können sie bei ihrem behandelnden Arzt beantragen, schreibt das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic am Donnerstag in einer Mitteilung. Dadurch kann der rechtmässige Besitz des verschriebenen Betäubungsmittels ausgewiesen werden.

Von der neuen Regelung sind alle Medikamente betroffen, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen. Darunter fallen unter anderen Methadon, Valium und auch Ritalin.

Auf dem offiziellen Dokument werden die Personenangaben des Patienten und dessen ID- oder Pass-Nummer, sowie Angaben über das mitgeführte Medikament festgehalten. Die Bescheinigung muss anschliessend noch durch die Stelle, die das Medikament abgibt, bestätigt werden.

Betäubungsmittelhaltige Medikamente dürfen höchstens für eine Behandlungsdauer von 30 Tagen mitgeführt werden. Bei einem längeren Aufenthalt im Ausland, müssen die Patienten das Medikament vor Ort beziehen.

sda- Januar 2009