Welche Medikamente übernimmt die Krankenkasse?

Welche Medikamente übernimmt die Krankenkasse?

Krankenkassen vergüten ein vom Arzt verschriebenes Arzneimittel im Rahmen der obligatorischen Krankenkassenversicherung nur, wenn es vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf die Spezialitätenliste (SL) gesetzt wurde. Ein Arzneimittel darf nur in die SL aufgenommen werden, wenn es wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist, so die Definition des BAG. Die Ärzte haben zudem eine Aufklärungspflicht, die versicherten Patienten ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn das Arzneimittel, welches ihnen verschrieben wird, nicht von der obligatorischen Krankenkasse übernommen wird. Die Liste der SL ist auf dem Internet des BAG publiziert und frei für jeden Konsumenten zugänglich. (www.sl.bag.admin.ch)
Nun kann es vorkommen, dass von Krankenkassen in der Grundversicherung nur kleinere Packungen eines Medikamentes mit beispielsweise 24 Ampullen übernommen werden und nicht die Grosspackungen (mit beispielsweise 72 Ampullen). Warum ist das so? Damit ein Medikament überhaupt auf die SL gesetzt wird, muss der Hersteller beim BAG ein Gesuch einreichen. Dies gilt auch für Grosspackungen, auch wenn die kleinere Verpackungseinheit bereits in die SL aufgenommen wurde. Bei Medikamenten oder Verpackungsgrössen, welche nicht auf der SL stehen, ist der Anbieter in der Preisgestaltung frei. Auch das BAG hat nicht die Möglichkeit, zu intervenieren. Folglich ist die Krankenkasse auch nicht dazu verpflichtet, die grössere Packung zu bezahlen.
Es lohnt sich also, sich vorher zu informieren, welche Verpackungsgrösse von der Krankenkasse übernommen wird und welche nicht. Eine Übersicht bietet die unabhängige Website mymedi.ch, denn auch Generika werden von der Krankenkasse übernommen. Der Arzt ist verpflichtet, das Generikum zu verschreiben, wenn medizinische Gründe nicht dagegen sprechen. Generika werden von der Krankenkasse ohne Erhöhung des Selbstbehalts bezahlt. Bei Originalpräparaten wird der Selbstbehalt erhöht, ausser medizinische Gründen sprechen für das Originalpräparat.

Dr. Muriel Uebelhart, Geschäftsführerin kf
Weitere Fragen: Tel. 0848 383 383 oder kfberatung@konsum.ch
Der unabhängige Krankenkassen-Prämienrechner unter www.konsum.ch/Prämienberatung